Nun blicken wir nach Frankfurt: Jede Woche protestieren Mitglieder einer muslimischen Gemeinde gegen das Verbot ihrer Moschee. Mit Gebeten mitten auf der Straße, was wiederum eine Bürgerinitiative und das Ordnungsamt auf den Plan ruft. Ein Fall, der auch die Gerichte beschäftigt.
Es ist ein ungewohnter Kontrast: Auf der einen Seite muslimische Gebete mitten auf der Straße, ein paar Meter weiter Fassenachtsklänge bei der Gegendemo. Nicht aus Respektlosigkeit gegenüber dem muslimischen Glauben, wie Bürgerinitiative und Lokalpolitiker betonen. Während die Mitglieder der Muslimischen Gemeinschaft direkt vor ihrem geschlossenen Gotteshaus im Stadtteil Rödelheim demonstrieren wollen, stört die Gegenseite die dadurch verursachte Verkehrsbehinderung: Zwei Spuren gesperrt, die Eschborner Landstraße wird zur Einbahnstraße.
Claudia Wolf (CDU), Vorsitzende Stadtbezirksverband Rödelheim
„Da hinten ist ein Altenwohnheim, ein Seniorenstift. Das heißt, hier müssen Busse umgeleitet werden. Und wenn die Menschen, die hier die zentrale Busverbindung haben, beispielsweise zu ihren Ärzten fahren ins nahegelegene Nordwestzentrum – dann müssen die Busse einen Umweg fahren und die älteren Herrschaften müssen umsteigen, müssen nochmal eine große Straße überqueren.“
Mushin Abboud, Muslimische Gemeinschaft Frankfurt
„Uns wurde ein Gebetsort genommen, uns fehlt dieser Gebetsort. Wir wollen die Moschee wieder nutzen können. Die Moschee ist zwar ein religiöses Gebäude, aber das ist ja hier in der Politik vermengt worden, die wurde verboten. Das heißt, wir möchten hier demonstrieren.“
Rückblick, Juli 2024: 80 Polizeibeamte durchsuchen die Gemeinderäume, die Imam-Ali-Moschee wird geschlossen. Zuvor hatte die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Dachorganisation „Islamisches Zentrum Hamburg“ verboten, wegen dessen Verbindung zum Mullah-Regime im Iran und zur Terrororganisation Hisbollah. Die Muslimische Gemeinschaft Frankfurt beginnt mit ihrem regelmäßigen Protest. Den untersagt das Ordnungsamt Anfang vergangener Woche, für das Nutzen der Fahrbahn brauche es eine Sondergenehmigung. Zwei Tage später hebt das Verwaltungsgericht Frankfurt das Verbot wieder auf, die Veranstaltung sei von der Versammlungsfreiheit gedeckt. Dagegen hat die Stadt wiederum Beschwerde beim hessischen Verwaltungsgerichtshof Kassel eingelegt.
Michael Jenisch, Ordnungsamt Frankfurt
„Natürlich darf jedermann jederorts demonstrieren, sich zu einer Versammlung zusammenfinden – wenn es sich dabei um eine Meinungskundgabe handelt. Unserer Ansicht nach handelt es sich bei dieser Veranstaltung aber eher um eine Gebetsausübung, also um einen Gottesdienst und nicht um eine Versammlung.“
Das Ordnungsamt bleibt also dabei, dass Gebete auf der Straße nicht durch das Versammlungsrecht geschützt sein. Im Gegenzug hat die muslimische Gemeinde jetzt begonnen, vor der Moschee mehr Reden zu halten, als zu beten. Vom Vorwurf des Islamismus distanzieren sich die Mitglieder. Nun warten beide Seiten auf die Entscheidung aus Kassel, ob die Proteste weiter mitten auf der Straße stattfinden dürfen.







