Ihr SAT.1 Regionalmagazin für Rheinland-Pfalz und Hessen

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Jahrzehntelang wurde zu wenig in Straßen, Brücken und Schienen investiert. Die neue Bundesregierung will das unbedingt ändern: Mit einem gigantischen Schuldenprogramm von über 500 Milliarden Euro soll das Land so schnell wie möglich fit gemacht werden für die Zukunft. Doch allzu oft verzögern sich Großprojekte um Jahre oder gar Jahrzehnte, weil Umweltverbände wie zum Beispiel der BUND gerichtlich dagegen vorgehen. Möglich macht das das so genannte „Verbandsklagerecht“ – doch das steht gerade auf dem Prüfstand.
Die Autobahn 1 bei Kelberg in der Eifel: Seit fast 50 Jahren endet die A1 hier quasi im Nichts. Wer nach Blankenheim in Nordrhein-Westfalen will, von wo aus die Autobahn in Richtung Ostsee weiterführt, muss sich von hier aus über die Dörfer quälen: Genau 25 Kilometer fehlen zum Lückenschluss – ein großes Ärgernis für Autofahrer UND Anwohner. Grund für den jahrelangen Stillstand: Eine Klage des Bunds für Umwelt- und Naturschutz, kurz BUND, der durch den Autobahnbau seltene Tier- und Pflanzenarten in Gefahr sieht. Kleine Kröte, große Wirkung: Wenn es nach der FDP in Rheinland-Pfalz geht, soll es das in Zukunft nicht mehr geben. So fordert etwa Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt eine Einschränkung des Verbandsklagerechts: Denn in den langwierigen Planungsverfahren für Großprojekte würden auch Umweltinteressen bereits vorab ausreichend berücksichtigt.

Daniela Schmitt (FDP), Wirtschaftsministerin RLP
„Wenn dann darüber hinaus noch durch weitere Klageverfahren das Projekt immer wieder verzögert wird, dann beobachte ich, dass einerseits Menschen den Glauben daran verlieren. Aber andererseits Investoren auch sagen, okay – dann gehe ich woanders hin. Und deswegen ist das Thema Tempo und Geschwindigkeit auch ein wichtiger Standortfaktor.“

Das sieht man beim BUND Rheinland-Pfalz ganz anders: Wenn die Projekte gleich von Anfang an richtig und unter Berücksichtigung sämtlicher Umweltaspekte geplant worden wären, müssten die Umweltverbände gar nicht klagen.

Sabine Yacoub, Vorsitzende BUND RLP
„Es gibt eine Studie, die mal untersucht hat: Wie erfolgreich sind eigentlich solche Klagen? Sie sind über 50 Prozent der Fälle erfolgreich, was ein sehr hoher Prozentsatz ist. Das heißt, in allen diesen Fällen ist etwas falsch gemacht worden, in der Genehmigung wurde Naturschutz nicht ausreichend berücksichtigt. Und die Klage hat dazu geführt, dass es verbessert wurde. Die Verbände agieren bei dem Klagerecht als Anwälte der Natur. Weil es gibt sonst niemanden, der Natur- und Umweltbelange per se einfordern und auch einklagen könnte.“

Im Falle des A1-Lückenschlusses in der Eifel hatten die Umweltschützer letztlich übrigens keinen Erfolg. Ende 2025 entschied das Bundesverwaltungsgericht:  Die Klage des BUND wird abgewiesen. Der Lückenschluss sei ein wichtiges europäisches Infrastrukturprojekt und für die militärische Verteidigung des Landes wichtig – es darf also gebaut werden.